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öffentlich


WGH Antrag Mehrgenerationenplatz



Sachvortrag
 
Der Begründungstext des WGH-Antrages lautet wie folgt:
 
Seit Eröffnung des Mehrgenerationenplatzes werden die direkten Anwohner gehäuft durch Ruhestörungen, insbesondere in den Sommermonaten, bis in den späten Abend massiv beeinträchtigt. Neben den hinzunehmenden, naturgemäß bereits lauten Geräuschen durch das Bespielen des Betonbodens kommt es zudem zu weiteren Lärmemissionen durch laute Musik, die zum Teil aus den geöffneten Autos mancher erwachsenen Nutzer dringt. Um neben dem allgemeinen Interesse der Bevölkerung an einer adäquaten Freizeit- und Bewegungsmöglichkeit auch den berechtigten privaten Interessen der Anwohner nach Ruhe zumindest an Feiertagen und nach 20 Uhr Rechnung zu tragen, ist es dringend notwendig eine eigens für den Mehrgenerationenplatz festgeschriebene Satzung zu erstellen.
Diese kann dann als Grundlage für etwaige Sanktionen im wiederholten Fall des Verstoßes dienen, vornehmlich gibt sie jedoch zunächst einmal positiv formuliert für alle Beteiligten - Nutzern und Anwohnern - die Spielregeln eines rücksichtsvollen und von Toleranz geprägten Miteinanders vor.

Beschluss
 
Der Beschlusstext des WGH-Antrages lautet wie folgt:
 
Der Gemeindevorstand wird beauftragt eine entsprechende Satzung für den Mehrgenerationenplatz in Ehlen zu erstellen, mit der zukünftig
1.  die Nutzungszeiten von Montag bis Samstag bis jeweils max. 20 Uhr,
2.  geeignete Regelungen für unnötige Geräuschemissionen, etwa durch laute Musik,
festgelegt werden. Dieser Satzungsentwurf ist der Gemeindevertretung bis zum Ende Q1-2024 zum Beschluss vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
 
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimmen
5
Enthaltung
1
Anwesende Mitglieder
7
 

 



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Tel.: 05606 5996-0
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