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öffentlich


Bericht über über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen gem. §100 HGO



Sachvortrag
 
Gemäß § 100 entscheidet der Gemeindevorstand über die Leistung der außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen nach Umfang oder Bedeutung erheblich, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen ist der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.
 
Das Haushaltsjahr 2023 betreffend wurden folgende über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen vom Gemeindevorstand beschlossen:
 
 
 
 
Vorstandsbeschluss vom 05.04.2023
 
TOP 06
Freiwillige Feuerwehr Habichtswald; Beschaffung von Tischen und Stühlen für Schulungsraum OT Dörnberg
Hier: Korrektur der Finanzierung: apl Mittel gemäß § 100 HGO
 
 
 
 
Sachvortrag
 
In der Sitzung am 29.03.2023 wurde vom Gemeindevorstand über die Beschaffung von Möbeln für den renovierten Schulungsraum im Feuerwehrhaus Dörnberg beschlossen worden.
 
Mit selber Vorlage wurde auch über die Finanzierung beschlossen. Die Begründung und die Beschlussfassung über die Finanzierung bedarf einer Korrektur:
 
 
Im Haushalt 2022 wurden auf dem Aufwandskonto 6161000 insgesamt 70.000 € für folgende Projekte eingestellt:
-       Erneuerung Absauganlagen (Arbeitsschutz)            30.000,00
-       Austausch marode Holzfenster FFW Dörnberg       8.000,00
-       Renovierung Schulungsraum Dörnberg                   20.000,00
-       Austausch Lampen auf LED Dbg. und Ehlen           2.000,00
-       Umbau Umkleiden Ehlen Statik Ehlen,
planerische Leistungen                                              10.000,00
 
 
Die Beschaffung von Möbeln ist eine Investitionsmaßnahme im Finanzhaushalt und darf nicht über ein Aufwandskonto im Ergebnishaushalt finanziert werden. Für die Beschaffung von Möbeln wurde im Haushalt keine Investitionsmaßnahme angemeldet; Daher bedarf der Beschluss über die Finanzierung einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 100 HGO.
 
Gemäß § 100 HGO sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie
-       unvorhergesehen und
-       unabweisbar sind und
-       die Deckung gewährleistet ist.
 
 
Für die Investitionsmaßnahme 12601.002 -  Beschaffung Kleingeräte Feuerwehr sind als Ermächtigungsübertrag aus Vorjahren rd. 13 TSD € vorhanden; zusätzlich wurde im Haushalt 2023 15 TSD angemeldet; d. h. insgesamt sind Haushaltsmittel von rd. 28.000 € vorhanden, aus denen die Mittel für die Möbelbeschaffung außerplanmäßig bereitgestellt werden können.


 
Beschluss
Der Gemeindevorstand beschließt mehrheitlich, außerplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO für die Beschaffung von Möbeln für den Schulungsraum der Feuerwehr Dörnberg in Höhe von 11.600 €.  Die Mittel sind von der Investitionsmaßnahme 12601.002 -  Beschaffung Kleingeräte Feuerwehr auf eine neu anzulegende Investitionsmaßnahme beim Produkt 12601 Feuerwehr zu übertragen.

 
 
Vorstandsbeschluss vom 05.04.2023
 
TOP 07
KiTa Dörnberg; Beschaffung Möbel 7. Gruppe
Hier: Finanzierung von apl Mittel gemäß § 100 HGO
 
 
 
 
Sachvortrag
 
In der Sitzung am 29.03.2023 wurde die Vorlage über die Beschaffung von Möbeln für die 7. Gruppe in der evang. Kindertagesstätte Dörnberg beraten. In der Beschlussvorlage wurde die Finanzierung nicht mit aufgeführt.
 
Für die Beschaffung von den Möbeln wurden im Haushalt keine Mittel eingestellt. Daher ist es notwendig, dass über die außerplanmäßigen Mittel gemäß § 100 HGO der Gemeindevorstand einen Beschluss fasst.
 
Gemäß § 100 HGO sind Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie
-       unvorhergesehen und
-       unabweisbar sind und die
-       Deckung gewährleistet ist.
 
 
Nach Rücksprache mit dem Bauamt können von der Maßnahme 55201.003 - Ufersicherung an der Laubach "Grüne Aue" die benötigten Mittel zur Verfügung gestellt werden. Für diese Maßnahme sind als Ermächtigungsübertragung aus Vorjahren rd. 272 TSD € vorhanden, wovon nach Aussage des Bauamtes nur rd. 120 TSD € zur Auszahlung kommen werden.
 
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage war des Beschluss des Gemeindevorstandes, von welcher Firma in welcher Höhe angeschafft werden soll, noch nicht gefasst. Der Betrag in der Beschlussvorlage ist deshalb noch nicht angegeben; dieser wird ergänzt, sofern der Beschluss gefasst ist.


 
Beschluss
 
Der Gemeindevorstand beschließt mehrheitlich, gemäß § 100 HGO außerplanmäßige Mittel in Höhe von 21.665,76 € für die Beschaffung von Möbel sowie 3.500,00 € für erforderliches Spielzeug für den 7. Gruppenraum der evang. Kindertagesstätte Dörnberg. Die Mittel werden von der Maßnahme 55201.003 - Ufersicherung an der Laubach "Grüne Aue" auf eine neu anzulegende Investitionsmaßnahme übertragen.

 
 
Vorstandsbeschluss vom 17.05.2023
 
TOP 08
Bericht über über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufwendungen gem. §100 HGOUmbau TSF-L zu einem Gerätewagen GW-L
1. Auftragsvergabe
2. Überplanmäßige Mittel nach § 100 HGO
 
 
 
 
Sachvortrag
 
Zu 1:
 
Mit Vorstandsbeschluss vom 03.07.2019 wurde beschlossen, das für den zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen Rüstwagen ein Staffellöschfahrzeug (StFL) beschafft wird und der vorhandene TSF-L (Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik zu einem GW-L1/TH (Gerätewagen Logistik Technische Hilfe) umgebaut wird.
 
Das Staffellöschfahrzeug ist mittlerweile ausgeliefert, so dass jetzt mit dem Umbau des TSF-L begonnen werden soll.
 
Aktuell liegt uns ein Angebot der Firma Brandschutztechnik Müller vor. Dieses beziffert sich auf 25.926,66 Euro inkl. MwSt.
 
Die Firma Wuttig hat die Abgabe eines Angebotes mündlich abgesagt, da bei dem Umbau auf Teile der Software des Fahrzeuges zugegriffen werden muss. Die Firma Wuttig kann dieses nicht leisten, da sie keine Magirus bzw. BTG Vertretung ist.
 
Die Firma BTG hat kein Angebot abgegeben, sondern nur per Mail mitgeteilt, dass der Ausbau grundsätzlich möglich wäre. Dieses könnte frühestens zum Jahreswechsel 2023/2024 erfolgen. Derzeit würde grob ein Preis von 18.000 bis 20.000 Euro netto (hier wäre die MwSt. noch aufzuschlagen) geschätzt, wobei aufgrund des großen Vorlaufs und der aktuellen Marktsituation bei der Materialbeschaffung keine konkreteren Zahlen zu benennen sind. Zusätzlich würde die Maßnahme nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Hier ist eine Schätzung der dann entstehenden Kosten nicht möglich.
 
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Auftrag an die Firma Brandschutztechnik Müller zu vergeben, da hier eine finanzielle Planungssicherheit besteht.
 
Zu 2:
 
Die Mittel für den Umbau des vorhandenen TSF-L zu einem GW-L1/TH wurden im Haushalt 2020 unter der Maßnahme 12601 015 mit einer Summe von 20.000 Euro beplant. Im Jahr 2019 waren Preisabfragen erfolgt, so dass die Summe von 20.000 Euro realistisch war, da zu diesem Zeitpunkt noch ein anderes Preisniveau herrschte.
 
Das aktuelle Angebot der Firma Brandschutztechnik Müller beziffert sich auf 25.926,66 Euro inkl. MwSt. Da das Angebotspreis über dem Haushaltsansatz von 20.000,00 Euro liegt; muss eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgen.
Die fehlenden Mittel in Höhe von rd. 6.500,00 Euro stehen unter der Maßnahme 12601 02 zur Verfügung.
 
Gemäß § 100 HGO sind Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie
-       unvorhergesehen und
-       unabweisbar sind und die
-       Deckung gewährleistet ist.
 
Die Voraussetzungen des § 100 HGO sind gegeben, da zum Zeitpunkt der Planung eine steigende Preisentwicklung nicht vorherzusehen war. Die Maßnahme muss zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen, da sonst nicht die volle Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gegeben ist; weiterhin ist die Deckung der überplanmäßigen Mittel durch die Übertragung von der Maßnahme 12601.02 gewährleistet.


 
Beschluss
 
1.
Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, den Auftrag zum Umbau des vorhandenen TSF-L zu einem GW-L1/TH an die Firma Brandschutztechnik Müller, Zierenberg, zu einem Angebotspreis von 25.926,66 Euro inkl. MwSt. zu vergeben.
 
2.
Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, von der Maßnahme 12601 002 6.500 Euro auf die Maßnahme 12061 015 gemäß § 100 HGO zu übertragen.
 
 
 
Vorstandsbeschluss vom 30.08.2023
 
TOP 05
Dörnberg - Kindergarten Saure Breite - Außenanlagen - APL für Ausstattungselemente
 
 
 
 
Sachvortrag
 
Im Rahmen der AG Gartenprojekt wurde für die Außenanlagen des Kindergartens in Dörnberg ein Hexenhäuschen, eine Abstellbox für Kinderwagen/Laufräder und für die Sandspielgeräte geplant.
 
Für das Hexenhäuschen mit Aufbau werden 5.400 € von der Firma Kleinhans angeboten. Die Firma AVS hat die Abstellbox für Kinderwagen zum Preis von 3.522,40 € und für den Sandkasten für 3.546,20 € angeboten. Somit liegt die Auftragssumme für externe Arbeiten bei
12.468,60 €. Die Dachabdeckungen für die Abstellboxen werden in Eigenleistung vom Bauhof gebaut und montiert. Hierfür entstehen Materialkosten von ca. 500 €.
 
In der Maßnahme Ufersicherung an der Laubach im Bereich Grüne Aue (55201.003) sind im Haushalt 2022 in den Haushalt 2023 insgesamt 272.018,24 € als voraussichtliche Ermächtigungsübertragung (ET) eingestellt worden. Die o. g. Ausstattungselemente können hieraus Restmittel als außerplanmäßige Ausgabe für den Kindergarten genutzt werden.


 
Beschluss
 
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Habichtswald beschließt einstimmig, dass im Haushalt 2023 eine außerplanmäßige Ausgabe (APL) in Höhe von 13.000 € als Maßnahme Dörnberg - Kindergarten Saure Breite - Ausstattungselemente angelegt und diese im Vorgriff auf den Haushalt umgesetzt wird.

 
 
Vorstandsbeschluss vom 15.11.2023
 
TOP 05
Freiwillige Feuerwehr Habichtswald;
Beschaffung eines Staffellöschfahrzeuges
hier: Üpl-Mittel gemäß § 100 HGO
 
 
 
 
Sachvortrag
Für das angeschaffte Staffellöschfahrzeug wurden für den Haushalt 2020 geschätzte Kosten in Höhe von 350.000 Euro angemeldet.
 
Nach der Ausschreibung hat sich ein Beschaffungspreis in Höhe von 367.230 ergeben. Zusätzliche Bestückungen im Rahmen der Beschaffung belaufen sich auf rd. 6.000 Euro, insgesamt 373.000 €.
 
 
Auf der Maßnahme12601.003 Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges für den OT Ehlen stehen 60.000 Euro zur Verfügung. Aufgrund der Preissteigerung werden diese Mittel nicht ausreichen, so dass die Beschaffung im Haushalt 2024 über eine Verpflichtungsermächtigung neu angemeldet werden muss.
 
Die erforderlichen restlichen üpl-Mittel in Höhe von 23.000 Euro können von der Maßnahme 12601.003 zur Deckung übertragen werden.
 
Es dient zur Kenntnis, dass über einen Zuwendungsbescheid des Hessischen Ministeriums nach Abschluss der Maßnahme eine Zuwendung in Höhe von 83.400 Euro erfolgen wird.


 
Beschluss
 
Der Gemeindevorstand beschließt einstimmig, überplanmäßige-Mittel in Höhe von 23.000 € von der Maßnahme 12601.003 Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges für den OT Ehlen auf die Maßnahme 12601.014 Beschaffung Staffellöschfahrzeug zu übertragen.

 
 
Vorstandsbeschluss vom 15.11.2023
 
 
TOP 01TOP 07
Freiwillige Feuerwehr Habichtswald;
Beschaffung von Spinden für den Umkleideraum OT Dörnberg
hier: APL Mittel gemäß § 100 HGO
 
 
 
 
Sachvortrag
 
Die Spinde in den Feuerwehrhäusern sind auf Grund des Alters schadhaft. Sie entsprechen zudem nicht der DGUV bezüglich der Schwarz/Weiß Trennung. Diese empfiehlt zur Vermeidung einer Kontaminationsverschleppung diese Trennung.
 
Das Schwarz-Weiß-Prinzip bedeutet die Trennung von einem "sauberen" (weißen) von einem "dreckigen" (schwarzen) Bereich. Dadurch vermeiden die Einsatzkräfte eine Verunreinigung und Verschleppung von Schadstoffen und biologischen Stoffen.
 
Das heißt, es gibt 2 Fächer - ein Fach für die Einsatzkleidung und eines für die private Kleidung. Der Austausch war für den Haushalt 2024 vorgesehen.
 
Auf Grund des nicht vorhersehbaren Wasserschadens (Defekt des Heizkreises) im Feuerwehrhaus Dörnberg und des Austausches der Verrohrung, mussten die auf Ständerwerken verankerten Spinde aus Spanplatten rausgerissen werden, da der Fußboden des Umkleideraumes entfernt wurde.
 
Die Lieferzeiten liegen bei derzeit 8 - 10 Wochen. Vergleichsangebote lagen bei ca. 12.000 Euro pro Feuerwehrhaus.
 
Der Gemeindebrandinspektor konnte bei der Firma rothstahl einen Projektrabatt von 28 % erreichen.
 
Der Angebotspreis liegt bei 9.290,52 Euro brutto. In Absprache mit dem Bürgermeister erfolgte eine Beauftragung.
 
Notwendige investive Mittel können durch eine Mittelübertragung von der Maßnahme 12601 002 in eine neue Maßnahme übertragen werden.


 
Beschluss
 
Der Gemeindevorstand stimmt der Mittelübertragung von der Investitionsmaßnahme 12601.002-Beschaffung Kleingeräte Feuerwehr in Höhe von 10.000 Euro in eine neu anzulegende Maßnahme einstimmig zu.

 
 
Vorstandsbeschluss vom 15.11.2023
 
 
TOP 08
Dörnberg - KiGa Saure Breite - Außenanlagen;
hier: außerplanmäßige Mittelbereitstellung gem § 100 HGO
 
 
 
 
Sachvortrag
 
In der Sitzung des Gemeindevorstands am 30.08.23 (TOP 05) wurde beschlossen, dass für die Ausstattungselemente des Kindergartens Dörnberg eine außerplanmäßige Ausgabe (APL) in Höhe von 13.000 € als investive Maßnahme (Maßnahme-Nr. 36502.007-Außenanlage Kita Dbg.) aus den Restmitteln der Maßnahme Ufersicherung an der Laubach im Bereich Grüne Aue (55201.003) angelegt wird (siehe Dateianlage).
 
Die erforderlichen vorbereitenden Arbeiten für die Außenanlagen/Ausstattungselemente wie Sträucher/Hecken, Einfassung der Spielflächen und weitere Materiallieferungen wurden in der Sitzung am 19.07.23 (TOP 06) in Höhe von 7.500 € ebenfalls beschlossen (siehe Dateianlage), jedoch als Aufwand.
 
Im Nachhinein wurde festgestellt, dass die vorbereitenden Arbeiten ebenfalls zu der investiven Maßnahme zuzurechnen und als Investition zu buchen sind.
 
Insgesamt belaufen sich die investiven Kosten für die Außenanlagen des Neu- und Altbaus des Kindergarten Dörnberg auf 23.000 €.
 
Die Fachabteilung schlägt vor:
 
-       Die erforderlichen Restmittel in Höhe von 10.000 € analog dem Beschluss vom 30.08.2023 (TOP 5) von der Maßnahme Ufersicherung an der Laubach im Bereich Grüne Aue (55201.003) als außerplanmäßige Mittel für die Maßnahme 36502.007-Außenanlge Kita Dbg. bereitzustellen.


 
Beschluss
 
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Habichtwald beschließt einstimmig, außerplanmäßige Mittel (APL) in Höhe von 10.000 € von der Maßnahme Ufersicherung an der Laubach im Bereich Grüne Aue (55201.003) auf die Maßnahme 36502.007-Außenanlge Kita Dbg. bereitzustellen.
 

 
 



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