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öffentlich


Hauptsatzung der Gemeinde Habichtswald



Sachvortrag
 
Die Hauptsatzung der Gemeinde Habichtswald wird wie folgt geändert:
 
§3 Absatz 1
 
Gemäß § 38 HGO berechnet sich die Zahl der Gemeindevertreter nach der entsprechenden Bevölkerungszahl in der Kommune. Da die Gemeinde Habichtswald auf Grund ihrer positiven demografischen Entwicklung die bis vor wenigen Jahren unterschrittene Grenze von 5000 Einwohnern bereits deutlich überschritten hat, ist vom Gesetzgeber die entsprechende Anpassung der Zahl der Gemeindevertreter zu der kommenden Legislaturperiode vorgesehen.
 
Dies ermöglicht noch mehr Bürgern eine direkte Beteiligung an politischen Entscheidungen und erleichtert es auch kleineren Fraktionen, die vielfältigen und wichtigen Aufgaben (Ausschüsse, Kommissionen, .) gleichmäßig auf mehr Schultern zu verteilen.
 

Beschluss
 
Der HFW-Ausschuss empfiehlt einstimmig, der Gemeindevertretung wie folgt zu beschließen:
 
Die Gemeindevertretung beschließt, dass §3 Absatz 1 der vorliegenden Fassung der Hauptsatzung der Gemeinde Habichtswald wie folgt geändert wird:
 
Die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung wird gem. §38 HGO auf 23 festgelegt.

Abstimmungsergebnis
 
Ja-Stimmen
5
Nein-Stimmen
0
Enthaltung
1
Anwesende Mitglieder
6
 

 



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Gemeinde Habichtswald
Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald
Tel.: 05606 5996-0
E-Mail: info@habichtswald.de
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