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öffentlich


1. NT Haushaltssatzung 2023
hier: Nachtrag zum Stellenplan 2023



Sachvortrag
 
Umsetzung Ergebnisse Organisationsuntersuchung durch externen Anbieter
Ergebnis Stellenbedarf:
Wie schon mündlich berichtet, kam folgendes bei der Organisationsuntersuchung der Verwaltung raus. Nämlich, dass für die Gemeindeverwaltung einen Personalbedarf von derzeit 27,74 Vollzeitäquivalenten hat. Die Verwaltung hat hiervon derzeit 19,63 Vollzeitäquivalente. Es fehlen also laut der Untersuchung über 8 VZÄ.
 
Unter Berücksichtigung der Veränderungen der Orga von derzeit 5 auf drei Fachbereiche mit klarerer Aufgabenzuordnung sind laut der Arbeitsplatzbeschreibungen der Firma folgende Vakanzen aufgetreten:
·         OBB (4 VZÄ, Innen sowie Außendienst)
·         Bauamt (2 VZÄ, sowie 1 VZÄ Bauhofleitung)
·         Personalsachbearbeitung (0,92 VZÄ)
·         Vorzimmer (1 VZÄ)
Stellenbewertungen:
Die Stellen wurden von der Firma nach den neuen Zusammenstellungen bewertet. Diese Bewertungen ergeben Höhergruppierungen in Höhe von rund 89.600 € für das Jahr 2024 für das bestehende Personal.
 
Die neu einzurichtenden vakanten Stellen laut des Ergebnisses der Orga Untersuchung liegen finanziell bei rund 550.500 €
 
Die tariflichen Steigerungen im gesamten Personalbereich machen insgesamt für das Jahr 2024 rund 600.000 € aus. Diese sowie die Höhergruppierungen durch aktuelle Bewertungen sind tariflich verpflichtend für die Gemeinde.
 
Vor dem Hintergrund, dass allein diese Kosten schon eine immense Belastung für den Haushalt darstellen, wurden natürlich schon Gespräche geführt und nach Lösungen geschaut, um die neuen vakanten Stellen nicht alle umsetzen zu müssen.
 
Zum einen wurden Gespräche im Rahmen des OBB-Beirates geführt und aufgezeigt, welche Ressourcen notwendig sind um die übertragenen Aufgaben zufriedenstellend zu erfüllen. Hier liegt die Einschätzung vor, dass in einer ersten Umsetzung in 2024, 2 VZÄ (1x Innendienst, 1x Außendienst) ausreichend sind.
Anmerkung: Die Kosten für das Personal des OBB trägt die Gemeinde nur zu 1/7. Die Erträge durch die anderen Kommunen werden auf der Ertragsseite der Gemeinde gegengerechnet.
 
Die ORGA-Untersuchung hat in dem Bereich Bauamt eine komplette Vollzeitstelle für die Leitung des Bauhofes gesehen. Heißt einen Techniker*in, welche in den Räumlichkeiten des Bauhofes sitzt. Hier wird nach Rücksprache mit dem derzeitigen Stelleninhaber kein Bedarf gesehen, eine Vollzeitstelle einzurichten. Bei einer Teilzeitstelle wird die Arbeit des Vorarbeiters, welcher auf dem Bauhof eingesetzt ist noch von Nöten sein und diese nicht untergraben werden. Eine entsprechende Teilzeitstelle wird schwer zu besetzen sein, daher wird hier eher die Lösung gesehen, dass noch Aufgaben von vakanten Stellen aus dem Bauamt mit auf diese Stelle übertragen werden, welche ein Techniker*in mit erledigen kann.
Auch ist im Bereich Bauamt festzustellen, dass der Aufwand sehr stark an den Sonderaufgaben durch die politischen Gremien hängt.
Somit sind hier in diesem Bereich vorerst nur 2 Stellen nötig.
 
Im Bereich des Fachbereiches 1 ist die derzeit schon existierende Stelle im Vorzimmer vakant, da für das bestehende Personal neue Stellen geschaffen werden müssen. Die Stelleninhaberinnen bearbeiten den Bereich Vorzimmer derzeit schon nur noch nebenbei und haben nach aktuellem Stand mit der Gremienarbeit, Friedhofssachbearbeitung und der Pflege der Homepage kaum noch Ressourcen für die Vorzimmerarbeit übrig. Die neue Orga sieht beide Personalien nicht mehr in diesem Bereich Vorzimmer vor. Somit ist hier die Einrichtung einer neuen Stelle nötig.
Im Personalbereich fehlen laut der Orga 0,92 Stellenanteile (36 Std) für die Personalsachbearbeitung. Hier wurde im Vorgriff auf eventuell zu bildende neue Stellen ein Pilotprojekt mit der KVK gestartet, die ihre derzeitige Dienstleistung der Bezügeabrechnung ausbauen und erweitern möchten auf die Personalsachbearbeitung. Vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde seit 2020 im Bereich der Bezügeabrechnung sehr gute Erfahrungen gemacht hat mit der KVK und dass während der Pilotphase die Gemeinde nur 25% in den ersten 6 Monaten und in den zweiten 6 Monaten 50% der regulär ab nächstes Jahr Oktober für alle anderen Kommunen anfallenden Kosten zahlen muss ist dies in der aktuellen Situation eine sehr gute Lösung um ab Anfang nächsten Jahres eventuell schon ohne neues Personal eine Entlastung in diesem Bereich zu schaffen.
Ein kompletter Verzicht auf eine personelle Unterstützung im Personalbereich ist allerdings nicht vorstellbar. Viele Prozesse, sowie das Recruiting neuer Mitarbeiter oder auch die Pflege und Einrichtung der Zeiterfassung wird nicht von der KVK übernommen werden.
Eine endgültige Einschätzung kann erst nach einer gewissen Zeit der Pilotphase im Frühjahr 2024 erfolgen. Allerdings wäre jetzt schon vorstellbar, dass dann anstatt der von der Orga-Firma vorgeschlagenen 0,92 Stelle EG 9c nur eine 0,5 Stelle EG 8 eingerichtet werden kann und trotz dessen mit der KVK auch eine viel höhere Rechtsicherheit geboten ist.
 
Stellenschaffungen:
Somit ergeben sich als notwendiger neuer Personalaufwand für die Verwaltung:
·         2 VZÄ OBB
·         2-2,5 VZÄ Bauamt
·         1 VZÄ Vorzimmer
·         1 VZÄ Personal (wird voraussichtlich nicht benötigt)
Diese Stellen würden für das Jahr 2024 rund 333.400 € kosten, anstatt der oben geschriebenen 550.500 €. Wobei hier noch unterjährig eine Reduzierung um die Kosten für die Personalstelle vorgenommen werden kann.
 
Ferner ist es notwendig die entsprechenden Arbeitsplätze und das Equipment sowie Räumlichkeiten für das Personal zu schaffen. Diese Kosten werden in den Haushalt 2024 eingeplant.
 
Um frühzeitig geeignetes Personal zu finden, welches ggf. noch längere Kündigungsfristen hat, wird der Stellenplan von 2023 im Rahmen eines Nachtrages angepasst. Der Stellenplan ist eine Anlage zum Haushalt und kann somit eigenständig neu beschlossen werden.
Mit Beschluss der Gemeindevertretung können somit schon Anfang 2024 Stellenausschreibungen (befristet, bis zur Genehmigung) erfolgen. Dies ist bei der derzeitigen Bewerberlage nötig, da nicht gewährleistet ist, dass direkt im ersten Durchgang geeignetes Personal gefunden werden kann (Fachkräftemangel) und eine weitere Verzögerung die Verwaltung weiter ausbremst in ihrer Arbeit.
 
Ferner wurde von Seiten des SKT darum gebeten, eine weitere Stelle für den Bereich des Kindergartens zu schaffen, um hier eine entsprechende Entlastung des bestehenden Personals und eine beständigere Öffnung zu gewährleisten.
 


 
Veränderungen im Stellenplan sind wie folgt:
 
TH
HH-Beschluss
Nachtrag
Anmerkungen
A
Beamte 2023
Beamte 2023

10
2
2





B
AN 2023
AN 2023

10
6,62
8,62
Für 2023 wurde die Stelle Öffentlichkeitsarbeit (IKZ Zierenberg) geschaffen. Neu sind die beiden Stellen Vorzimmer und Personal*
20
19,77
21,77
zwei neue Stellen im Bauamt
30
2
2

40
4,42
4,42

50
6,22
7,22
2023 wurde eine neue Leitungsstelle eingeplant. Diese wird nach der neuen Orga nicht benötigt. Daher in Summe nur eine neue Stelle.
60
2
2

70
1
1


42,03
47,03





C
AN 2023
AN 2023

10
1,27
1,41
Unterjährige Aufstockung um geeignetes Personal zu bekommen.
40
21,27
22,27
Aufstockung Kindergarten um 2x0,5 Stellenanteile

22,54
23,68

* Bei der Stelle Personal kann eine Reduzierung stattfinden, sollte an der derzeitigen Zusammenarbeit mit der KVK festgehalten werden.
 
Von dem Stellenplan 2022 auf 2023 wurde eine Aufstockung um eine Stelle im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und eine Stelle für die neue Leitung des OBB eingepflegt.
Diese Stellen waren neu in 2023.
Im Nachtrag kommen noch zwei Stellen für den Baubereich, zwei Stellen (die voraussichtlich nur eine bis eineinhalb Stellen werden) für den Zentralbereich und zwei für den Ordnungsbehördenbezirk hinzu. Die Leitungsstelle im Ordnungsbehördenbezirk kann dagegen gestrichen werden. Ferner gab es in der Jugendarbeit unterjährig eine Aufstockung um 0,14 Stellenanteile um für den Bereich geeignetes Personal zu bekommen. Sowie die eine Stelle für den Bereich des Kindergartens.
Somit ergibt sich zum ursprünglichen Stellenplan 2023 eine Steigerung um 6,14 Stellenanteile.
 
Der neue Stellenplan sowie eine Übersicht des Verwaltungsaufbaus neu und alt befinden sich im Anhang. In der Übersicht sind alle freiwilligen Aufgaben der Verwaltung in Rot geschrieben. Eine separate Aufstellung ist zur Verdeutlichung auch beigefügt.
 
 

Beschluss
 
Der HFW empfiehlt der Gemeindevertretung wie folgt zu beschließen:
 
1.)   Die Gemeindevertretung nimmt den neuen Verwaltungsaufbau ab 2024 zur Kenntnis und beschließt:
 
a.     2 Stellenanteile für den OBB (1/7)
 
b.    -     1 äquivalente Stelle Bauamt
-       1 äquivalente Stelle Vorzimmer
-       0,5 Stellen Personal mit Sperrvermerk (soweit nicht von KVK abgedeckt)
 
c.     2 x 0,5 Stellen für den Kindergarten
 
2.)   Die Gemeindevertretung beschließt den 1. Nachtrag der Haushaltssatzung 2023 mit
dem geänderten Stellenplan unter § 7

Abstimmungsergebnis a.
 
Ja-Stimmen
5
Nein-Stimmen
0
Enthaltung
1
Anwesende Mitglieder
6
 
 
Abstimmungsergebnis b.
 
Ja-Stimmen
4
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
1
Anwesende Mitglieder
6
 
 
Abstimmungsergebnis c.
 
Ja-Stimmen
6
Nein-Stimmen
0
Enthaltung
0
Anwesende Mitglieder
6
 
 

 



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