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öffentlich


Gebührenkalkulation Abwasser 2024
- hier: 3. Nachtrag zur Entwässerungssatzung



Sachvortrag
 
Gemäß § 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) haben die Gemeinden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren zu erheben. Des Weiteren sind Kostenüberdeckungen, die sich am Ende der Rechnungsperiode ergeben, innerhalb der nächsten fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in den nächsten fünf Jahren ausgeglichen werden. Grundlage der Kalkulationen sind die Jahresabschlüsse der jeweiligen Jahre.
 
In der vorliegenden Kalkulation wurden die Gebühren für das Jahr 2024 berechnet. Dessen ungeachtet gilt die berechnete und von den Gremien beschlossene Gebühr bis zur neuerlichen Kalkulation und Beschlussfassung weiter.
 
Demnach ergeben sich folgende Gebühren:
 
 
 
Die aktuelle Niederschlagswassergebühr beträgt 0,51 € pro qm.
 
Gebührenbemessung:
Ergebnis 2019 (Überdeckung)                                              8.428,87 €
Ergebnis 2020 (Unterdeckung)                                             -16.370,95 €
Ergebnis 2021 (Unterdeckung)                                             -7.072,20 €
Voraussichtl. Ergebnis 2024 (Unterdeckung)                       -126.061,20 €
ansatzfähige Kosten (Unterdeckung)                                   -141.075,48
 
ansatzfähige Fläche                                                  735.725 qm
 
Erhöhung um                                                             0,19 €
 
neue Niederschlagswassergebühr                            0,70 €
 
 
 
 
Die aktuelle Schmutzwassergebühr beträgt 3,23 €.
 
Gebührenbemessung:
Ergebnis 2019 (Überdeckung)                                              52.768,10 €
Ergebnis 2020 (Überdeckung)                                              31.754,01 €
Ergebnis 2021 (Überdeckung)                                              41.584,89 €
Voraussichtl. Ergebnis 2024 (Unterdeckung)                       -489.882,84 €
ansatzfähige Kosten (Unterdeckung)                                   -363.775,84 €
 
 
durchschnittliche Wasserverkaufsmenge
der letzten drei Jahre                                                198.975 m³
 
Erhöhung um                                                             1,83 €
 
neue Schmutzwassergebühr                                    5,06 €
 
 
 
Der Gemeindevorstand hat sich mit dem Thema umfassend beraten und schlägt folgende Gebühren vor:
 
 
- Bei Schmutzwasser die Überdeckung von insgesamt 126.107,- € mit der Unterdeckung von 2024 zu verrechnen. Dies würde eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 0,63 € ergeben.
 
- Bei Niederschlagswasser nur die Überdeckung von 2019 in Höhe von 8.428,87 € mit den Unterdeckungen zu verrechnen; dies würde eine Erhöhung der Niederschlagswassergebühr von 0,01 € bedeuten.
 
Demnach ergeben sich folgende Gebühren:
 
 
aktuell
2024
Niederschlagswassergebühr pro qm
0,51 €
0,52 €
Schmutzwassergebühr pro m3
3,23 €
3,86 €
 
 
 
Bei einer Modellfamilie mit 4 Personen und einem jährlichen Wasserverbrauch von 144 m³ sowie versiegelter Fläche von 200 qm beträgt
-       aktuell die Niederschlagswassergebühr 102,00 € und die Abwassergebühr 465,12 €.
-       In 2024 würde die Niederschlagswassergebühr 104,00 € (Erhöhung um 2,00 €) und die Schmutzwassergebühr 555,84 € (Erhöhung um 90,72 €);
betragen.
 
 
Bis 2015 wurde eine einheitliche Abwassergebühr von 3,58 € erhoben; ab 2016 wurde die Gebühr in Niederschlagswassergebühr und Schmutzwassergebühr aufgeteilt (Gebührensplitting).
 
Die Gebühren wurden in den vergangenen Jahren wie folgt festgesetzt:
 
2023:   Niederschlagswassergebühr              0,51 €
            Schmutzwassergebühr:                     3,23 €
 
2016:   Niederschlagswassergebühr              0,46 €
            Schmutzwassergebühr:                     2,78 €
 
 
Nach gesetzlichen Vorgaben ist ein Haushaltsausgleich zwingend vorgeschrieben. Gemäß § 93 HGO hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen aus Gebührenentgelten, im Übrigen aus Steuern zu beschaffen. Die Erhebung kostendeckender Gebühren ist daher unumgänglich.
 
Es wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.
 
 

Beschluss
 
Der HFW-Ausschuss empfiehlt mehrheitlich, der Gemeindevertretung, den 3. Nachtrag zur Entwässerungssatzung [EWS] vom 29.09.2015 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
 

Abstimmungsergebnis
 
Ja-Stimmen
4
Nein-Stimmen
2
Enthaltung
0
Anwesende Mitglieder
6
 

 



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Tel.: 05606 5996-0
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