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öffentlich


5. Nachtrag zur Hebesatzsatzung



Sachvortrag
 
Der Landkreis Kassel hat ab 2024 seine Umlagesätze für Kreisumlage und Schulumlage erhöht.
Der Kreisumlagesatz vormals von 30,2 % wird auf 34,2 % und der Schulumlagesatz wird vormals von 20,8 % auf 21,8 % erhöht. Ab dem Jahr 2025 sollen der Kreisumlagesatz um weitere 2% auf 36,2 % und der Schulumlagesatz um weitere 1% auf 22,8 % erhöht werden.
 
Für die Gemeinde bedeutet das folgendes:
 
Wären die Sätze nicht erhöht worden, hätte die Gemeinde an Kreisumlage 2.350.100,- € und an Schulumlage 1.618.600,- € bezahlen müssen.
 
Durch die Erhöhung inkl. der Erhöhung der Umlagegrundlagen muss die Gemeinde nun in 2024 Kreisumlage von 2.661.400,- € und Schulumlage von 1.696.500,- € bezahlen. Dies bedeutet eine Mehrbelastung von insgesamt 389.200,- € (311.300,- € Kreisumlage und 77.900,- Schulumlage).
 
Gegenüber dem Vorjahr 2023 bedeutet das eine Mehrbelastung von insgesamt 486.600,- € (369.000,- € Kreisumlage und 117.600,- € Schulumlage).
 
Insgesamt bis zum Jahr 2027 sieht die Entwicklung auf der Grundlage der aktuellen Orientierungsdaten wie folgt aus:
 
 
 
 
Um diese Mehrbelastungen abzufangen, ist es notwendig die Hebesätze der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer zu erhöhen.
 
Folgende Erhöhungen werden vorgeschlagen:
 
- Erhöhung der Grundsteuer B von 515 % auf 650 % und
- Erhöhung der Gewerbesteuer von 440 % auf 470%.
 
Bei der Grundsteuer B würde dies eine Mehreinnahme von rd. 196.000,- € und bei der Gewerbesteuer eine Mehreinnahme von rd. 63.000,- ausmachen.
 
Die Auswirkungen der Erhöhungen auf die Bürger können pauschaliert nicht benannt werden, sie hängen von den individuellen Messbeträgen ab. Beispielhaft sind die 3 größten und die 3 kleinsten Messbeträge jeweils von Grundsteuer B sowie von Gewerbesteuer dargestellt:
 
Grundsteuer B:
 
Kreisumlage
Jahr
Umlagegrundlagen gemäß:
Umlagegrundlagen
v. H.
aufgerundet
Differenz
 
2023
endgültige Festsetzung KFA
7.590.646,00 €
x %
30,2
2.292.375,09 €
2.292.400,00 €
 
 
2024
Vorl. Festsetzung KFA
7.781.699,00 €
x %
30,2
2.350.073,10 €
2.350.100,00 €
57.700,00 €
 
2024
7.781.699,00 €
x %
34,2
2.661.341,06 €
2.661.400,00 €
311.300,00 €
 
2025
lt. Orientierungsdaten
8.520.960,41 €
x %
36,2
3.084.587,67 €
3.084.600,00 €
423.200,00 €
 
2026
8.819.194,02 €
x %
36,2
3.192.548,23 €
3.192.600,00 €
108.000,00 €
 
2027
9.083.769,84 €
x %
36,2
3.288.324,68 €
3.288.400,00 €
95.800,00 €
 
Summe
16.869.249,83 €
16.869.500,00 €
996.000,00 €
 
 
 
 
 
Schulumlage
 
 
Jahr
Umlagegrundlagen gemäß:
Umlagegrundlagen
v. H.
aufgerundet
Differenz
 
2023
endgültige Festsetzung KFA
7.590.646,00 €
x %
20,8
1.578.854,37 €
1.578.900,00 €
 
 
2024
Vorl. Festsetzung KFA
7.781.699,00 €
x %
20,8
1.618.593,39 €
1.618.600,00 €
39.700,00 €
 
2024
7.781.699,00 €
x %
21,8
1.696.410,38 €
1.696.500,00 €
77.900,00 €
 
2025
lt. Orientierungsdaten
8.520.960,41 €
x %
22,8
1.942.778,97 €
1.942.800,00 €
246.300,00 €
 
2026
8.819.194,02 €
x %
22,8
2.010.776,24 €
2.010.800,00 €
68.000,00 €
 
2027
9.083.769,84 €
x %
22,8
2.071.099,52 €
2.071.100,00 €
60.300,00 €
 
Summe
10.918.512,87 €
10.918.700,00 €
492.200,00 €
 
Messbetrag
Soll 2023 mit 515%
Soll 2024 mit 650%
Unterschied
0,30
1,55 €
1,95 €
0,40 €
0,53
2,73 €
3,45 €
0,72 €
0,61
3,14 €
3,97 €
0,83 €
1.229,22
6.330,48 €
7.989,93 €
1.659,45 €
2.570,64
13.238,80 €
16.709,16 €
3.470,36 €
4.385,00
22.582,75 €
28.502,50 €
5.919,75 €
 
 
Gewerbesteuer:
 
Messbetrag
Soll 2023 mit 440%
Soll 2024 mit 470%
Unterschied
17,00
72,00
79,90
7,90
21,00
90,00
98,70
8,70
49,00
0,00
230,30
230,30
22.302,00
98.128,00
104.819,40
6.691,40
35.945,00
158.158,00
168.941,50
10.783,50
36.531,94
160.740,00
171.700,12
10.960,12
 

Beschluss
 
Der HFW-Ausschuss empfiehlt mehrheitlich, der Gemeindevertretung, die 5. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung vom 14.12.2013 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
 

Abstimmungsergebnis
 
Ja-Stimmen
4
Nein-Stimmen
2
Enthaltung
0
Anwesende Mitglieder
6
 

 



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Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald
Tel.: 05606 5996-0
E-Mail: info@habichtswald.de
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