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öffentlich


Strombeschaffung über die KEAM
Änderung des Gesellschaftsvertrages und Änderung des Konsortialvertrages



Sachvortrag
 
 


Beschluss
 
Der HFW empfiehlt einstimmig, der Gemeindevertretung wie folgt zu beschließen:
 
(1)  Die Gemeinde Habichtswald stimmt der Erhöhung des Stammkapitals von 100.000,00 € auf 200.000,00 € durch Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Anpassung des Konsortialvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH sowie dem Verzicht auf den Erwerb neuer Geschäftsanteile zu. Der Anpassung des Konsortialvertrages auch zu den weiter dargestellten Themen wird zugestimmt.
(2)  Der Bürgermeister Dr. Faßhauer bzw. sein gesetzlicher Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, den Anteilserwerb umzusetzen und zur Umsetzung des Beschlusses einen Beauftragten gemäß Anlage B unter Befreiung von $181 BGB zu bevollmächtigen, die notwendigen Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH zur Erhöhung des Stammkapitals und zum Verzicht auf den Erwerb neuer Anteil der KEAM zu fassen und alle weiteren Schritte zur Umsetzung einschließlich der Anpassung des Konsortialvertrages auch zu weiteren Themen in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
 
Die Gemeinde Habichtswald plant, einer Kapitalerhöhung bei der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH (nachfolgend "KEAM") zuzustimmen, ohne weitere Anteile zu erwerben.
Hintergrund der KEAM ist, dass die EAM-Gruppe als regionaler Energieversorger interessierten Kommunen, kommunalen Einrichtungen und Landkreisen in ihrem Geschäftsgebiet die Möglichkeit bieten möchte durch eine Beteiligung an der Gesellschaft, effizient und unkompliziert Strom und Erdgas für ihre eigenen Liegenschaften zu beschaffen.
Neben der Gemeinde Habichtswald sind noch weitere 156 kommunale Gesellschafter und die EAM Beteiligungen GmbH (nachfolgend "EAMB") an der KEAM beteiligt. Gegenwärtig können keine weiteren kommunalen Gesellschafter an der KEAM beteiligt werden, da EAMB keine Anteile mehr veräußern kann. Die Aufnahme neuer kommunale Gesellschafter soll durch eine Kapitalerhöhung ermöglicht werden.
 
Mit einer Satzungsänderung soll das Stammkapital der KEAM von 100.000 Anteilen auf 200.000 erhöht werden. Sämtliche kommunalen Gesellschafter sollen auf ihr Recht zum Bezug der neuen Geschäftsanteile verzichten und allein EAMB soll die neuen Anteile übernehmen.
Auch wenn sich die Beteiligung der Kommune durch den Verzicht auf den Erwerb weiterer Anteil reduzieren wird, ist dies irrelevant. Der Zweck der Beteiligung der Kommune, über die KEAM ohne ein Vergabeverfahren Energie zu beschaffen, wird durch die Kapitalerhöhung und den Erwerb der neuen Anteile durch die EAMB nicht berührt. Da EAMB zudem grundsätzlich kein Stimmrecht als Gesellschafter hat, ist die Erhöhung der Beteiligung auch in Bezug auf die Stimmrechte kommunalen Gesellschafter irrelevant.
 
Die Beteiligung der EAMB an der KEAM wird sich durch die beabsichtigte Kapitalerhöhung von 16,5 % auf 58,25 % erhöhen. Im Nachgang kann EAMB Anteile an neue kommunale Gesellschafter veräußern. Die Konditionen werden sich nicht von den Konditionen unterscheiden, zu denen die Kommune die Beteiligung ursprünglich erworben hat.
Weitere Details sind dem als Anlage F beigefügten Informationsmemorandum sowie der einsehbaren Beschlussvorlage (Anlage A, dort TOP 2 Ziffer 1) zu entnehmen.
Als weitere Dokumente sind
·         die Beschlussvorlagen und Erläuterungen der KEAM als Anlage A
·         die Mustervollmacht der KEAM als Anlage B
·         der Gesellschaftsvertrag der KEAM als Anlage C und
·         der Konsortialvertrag der KEAM als Anlage D
in der Verwaltung der Gemeinde Habichtswald im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten jederzeit einsehbar und werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
Die Beteiligung ist kommunalrechtlich zulässig: Mit der Beteiligung wird ein öffentlicher Zweck, nämlich die Energieversorgung der kommunalen Liegenschaften und Anlagen verfolgt. Auch nach der Kapitalerhöhung steht die Beteiligungshöhe, die sich an der Einwohnerzahl orientiert, in angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaft.
Da sich durch den Verzicht auf den Bezug neuer Anteile die bisherige Beteiligungshöhe verwässert, bzw. reduziert, soll vorsorglich eine Zustimmung der kommunalen Gremien eingeholt werden.
 
Zur Erhöhung des Stammkapitals ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erforderlich. Ein entsprechender Gesellschafterbeschluss ist notariell zu beurkunden. Notarkosten fallen bei der Kommune nicht an. Der gesetzliche Vertreter der Gebietskörperschaft wird zur Umsetzung dieser Maßnahme ermächtigt. Darüber hinaus wird er ermächtigt, eine Vollmacht gemäß Anlage B zu erteilen.
Die Beteiligung wird der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Beschlussfassung angezeigt.
Anlässlich der Kapitalerhöhung erfolgen weitere in der Beschlussvorlage (Anlage A) dargestellten Anpassungen am Konsortialvertrag, die nicht beschluss- und anzeigepflichtig sind. Dennoch sollen diese Themen kurz erläutert werden, um ein vollständiges Bild zu gewährleisten:
·         Für die KEAM besteht ein Risiko, dass einzelne Gesellschafter Energielieferverträge kündigen und die schon beschaffte Energiemengen mit einem Verlust für die KEAM und mittelbar für die übrigen Gesellschafter veräußern müsste. Für die Jahre 2024 und 2025 wurde dieses Risiko durch Erklärungen der Gesellschafter zur Laufzeit der Energielieferverträge ausgeschlossen, auf deren Basis die Beschaffung erfolgte. Zukünftig soll der Zeitraum der Energiebeschaffung mit den verbindlichen Laufzeiten der Energielieferverträge und des Konsortialvertrages der KEAM einheitlich auf drei Jahre angeglichen werden. Für weitere Details wird auf die Beschlussvorlage (Anlage A, dort TOP 2 Ziffer 2.) verwiesen.
·         Im Konsortialvertrag sollen zudem die Beitrittsmöglichkeit für Kommunen des Landkreises Altenkirchen erweitert werden, die Regelungen zur Erbringung von Dienstleistungen zwischen EAM und KEAM aktualisiert werden und formale Anpassungen erfolgen. Insoweit wird auf die Beschlussvorlage (Anlage A dort TOP 2 Ziffer 3) verwiesen.
Ja-Stimmen
6
Nein-Stimmen
0
Enthaltung
0
Anwesende Mitglieder
6
 

 



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Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald
Tel.: 05606 5996-0
E-Mail: info@habichtswald.de
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