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öffentlich


WGH-Antrag Lanzeitarchivierung RIS



Sachvortrag
 
Der Begründungstext des WGH-Antrages lautet wie folgt:
 
In einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von WGH und SPD wurde in den Gemeindevertretersitzung am 16.12.2022 einstimmig beschlossen, dass der Gemeindevorstand prüft, "... mit welchem technischen System zukünftig Beschlüsse der Gemeindevertretung und Anfragen in der Gemeindevertre­tung dauerhaft archiviert werden können, so dass aktive Gemeindevertreter/innen darauf Zugriff haben." Des weiteren sollte Zudem soll geprüft werden, inwiefern diese Software die Statusverfolgung von Beschlüssen und Anfragen ermöglichen kann."
Das Ergebnis und die zu erwartenden Kosten sollten der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung (Februar 2023) vorgelegt werden, so dass eine Entscheidung getroffen werden hätte können.
Dies ist weder in der betreffenden Sitzung am 08.02.2023, noch in den nachfolgenden Sitzungen passiert.
Zwar hat der Bürgermeister Herr Fasshauer unseres Wissens nach kurz Auskunft über den Sachstand gegeben (Tenor: mein sei derzeit noch in Prüfung), doch auch dies ist unseres Wissens ebenfalls nicht dokumentiert.
Aus diesem Grund beantragt die WGH Fraktion nun die vorgelegte Lösung, um sicherzustellen, dass die erarbeiteten Ergebnisse und die Grundlagen für die Beschlüsse auch noch im Nachgang transparent nachvollzogen werden können. Dies geschieht im vollen Bewusstsein, dass es sich hierbei vielleicht nicht um die günstigste oder technisch beste Lösung handeln könnte - doch ist diese Lösung sicher besser als überhaupt keine Lösung, getreu der praktischen Binsenweisheit: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

Beschluss
 
Der Beschlussvorschlag des WGH-Antrages lautet wie folgt:
 
Der Gemeindevorstand lässt
 
1.    die Kosten für eine vollständige Aktivierung der dauerhaften Speicherungsfunktion im bestehenden RIS ermitteln und sieht die dafür erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2024 dauerhaft vor.
2.    die entsprechende Beauftragung schnellstmöglich erteilen, unter Zugrundelegung der jeweils kürzest möglichen Kündigungs- und/oder Laufzeiten seitens der Gemeinde als Kunde, falls es sich um verschiedene Abomodelle handeln sollte.
3.    sicherstellen, dass schnellstmöglich der neue Funktionsumfang auch produktiv gesetzt wird.
4.    die betreffenden Verwaltungsstellen unverzüglich mit der Nachbefüllung des Systems mit den entsprechenden Dokumenten für die aktuelle Legislaturperiode beginnen

Abstimmungsergebnis
 
Ja-Stimmen
6
Nein-Stimmen
0
Enthaltung
0
Anwesende Mitglieder
6
 

 



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