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öffentlich


CDU-Die Grünen-WGH Antrag_Richtlinien_Jugendra¨ume



Sachvortrag
 
Die Gemeinde Habichtswald hat gegenüber den Kindern und Jugendlichen, welche die Jugendräume in Habichtswald nutzen wollen, eine besondere Fürsorgepflicht. Sie hat sicherzustellen, dass die Jugendräume ein geschützter Bereich sind. Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder dort auf neutralem Boden Zeit mit Gleichaltrigen verbringen können.

Beschluss
 
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Richtlinien zur Benutzung der Jugendräume zu erarbeiten und sie dann der Gemeindevertretersitzung zur Abstimmung vorzulegen. Wichtige Eckpunkte sollten den Jugendschutz sicherstellen, und die Nutzung der Räume durch politischen Parteien und sämtliche Organisationen, welche Einfluss auf die Meinungsbildung der Kinder und Jugendlichen nehmen wollen, untersagt werden.

Abstimmungsergebnis
 
Ja-Stimmen
8
Nein-Stimmen
10
Enthaltung
0
Anwesende Mitglieder
18
 

 



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Gemeinde Habichtswald
Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald
Tel.: 05606 5996-0
E-Mail: info@habichtswald.de
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Breiter Weg 4 · 34317 Habichtswald · Tel.: 05606 5996-0 · info@habichtswald.de
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