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öffentlich


WGH-Anfrage: Finanzplanung Breuna



Sachvortrag
Der Gemeindevorstand ist verpflichtet die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs unter Einbeziehung von produktorientierten Zielen und Kennzahlen zu unterrichten. Die sich aus dem Finanzstatusbericht ergebende Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist in die Berichtspflicht einzubeziehen.
In 2023 gab es nach der Haushaltsaufstellung für 2023 - erfolgt in 2022 - keine weiteren Informationen zur finanziellen Lage, daher wird die Gemeindevertretung in der Wahrnehmung einer ihrer vornehmlichen Aufgabe - die gesamte Verwaltung der Gemeinde zu überwachen - erheblich behindert.
Daher bitten wir den Gemeindevorstand um unverzügliche, schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen, sowie um unverzüglich Nachlieferung der Berichte im Sinne des § 112 Abs. 5 HGO.:
1.       Wann und in welcher Form wurde das Finanzzentrum Breuna beauftragt, welche Berichte es mit welchem Detaillierungsgrad und Form jeweils dem Gemeindevorstand der Gemeinde Habichtswald vorzulegen hat?
2.       Wann und in welcher Form hat das Finanzzentrum Breuna den Auftrag angenommen und bestätigt?
3.       Wurde der Lieferauftrag befristet oder unbefristet vereinbart?
4.       Wann hat das Finanzzentrum Breuna was an den Gemeindevorstand zu melden (z. B. Schwellwert Unter-/Überschreitungen)?
5.       Was wurde für den Lieferverzug von Berichten vereinbart?
6.       Wenn das Finanzzentrum Breuna nicht fristgerecht liefert, wie reagiert der Gemeindevorstand i. d. R. wann und in welcher Form?
7.       Ist der Gemeinde Habichtswald bereits ein Schaden wegen fehlender Berichte entstanden? Falls ja, bitte detailliert auflisten.
8.       Welche Maßnahmen wurden vom Gemeindevorstand ergriffen um die ausstehenden Berichte zu erhalten und wie hat der Gemeindevorstand bzw. das Finanzzentrum Breuna reagiert? Bitte detailliert auflisten.
9.       Falls es an den Ressourcen liegt: Welche organisatorischen Maßnahmen wurden von welchem Gemeindevorstand hinsichtlich des Personals, der Hard- und Software etc. wann getroffen bzw. geplant?
10.   Welche Probleme gab und gibt es in der Zusammenarbeit mit dem Finanzzentrum Breuna?
11.   Hat der Gemeindevorstand dem Gemeindevorstand der Gemeinde Breuna die Aufkündigung der IKZ angedroht, wenn der Zustand weiterhin unakzeptabel ist? Eben dies hat Herr Dr. Fasshauer ja bereits einmal mündlich angekündigt, sozusagen als Ultima Ratio.
Falls ja, wann und in welcher Form?
12.   Unter welchen Bedingungen könnte die Gemeinde Habichtswald die IKZ aufkündigen?
13.   Könnte die Gemeinde Habichtswald die Gemeinde Breuna in Regress nehmen (z. B. Nichterfüllung)?
14.   Hat der Gemeindevorstand einen möglichen Austritt aus der IKZ bereits in Erwägung gezogen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wie sah der Entscheidungsprozess aus?

Beschluss
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet werden.

 



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Gemeinde Habichtswald
Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald
Tel.: 05606 5996-0
E-Mail: info@habichtswald.de
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