In Bezug auf die auch an die WGH Fraktion adressierte, öffentliche Kommunikation zwischen Herrn Dr. Fasshauer und Vertretern der CDU Habichtswald ergeben sich für uns noch folgende Fragestellungen und Ungereimtheiten, deren Aufklärung aufgrund der gesellschaftlichen Brisanz dieses Themas höchste Priorität haben solle:
1. Wer war zum Zeitpunkt zwischen Anbahnung und Abschluss des Mietvertrages für den Jugendraum seitens der Verwaltung abschließend disziplinarisch für die Habichtswalder Jugendarbeit verantwortlich: Herr Faßhauer oder Herr Rosowski?
2. Wer unterzeichnete für die Gemeinde Habichtswald den Mietvertrag? Und wann? War es wie Herr Faßhauer andeutet ein Verwaltungsmitarbeiter der Jugendarbeit?
3. Auf welcher Basis wurde der Mietpreis bestimmt? Wie hoch ist dieser?
4. Wurde an keiner Stelle im Vermietungsprozess in Erwägung gezogen, den Jusos einen anderen Raum für die geplante Veranstaltung anzubieten?
5. Gab es bis zum publik werden dieses Vorganges keinerlei Rückkoppelungen zwischen Jugendarbeit und Verwaltungsleitung, insbesondere da ja keinerlei niedergeschriebenen Regelungen für eine Vermietung existieren?
6. Wurde vor oder nach Reklamation dieses Vorganges durch die Oppositionsparteien geprüft, dieses Mietverhältnis zumindest anzufechten, da ja zumindest Herr Faßhauer für die Verwaltung zukünftig Richtlinien aufstellen will? Falls ja, warum konnte und wurde der Mietvertrag bspw. aufgrund mangelnder Rechtsgrundlage/Unmöglichkeit/Vertretungsvollmacht nicht für ungültig erklärt?
7. Wurde den Habichtswaldern Jusos nicht zumindest nach Bekanntwerden des öffentlich bemängelten Vorgangs ein alternativer Raum angeboten? Falls nein, warum nicht?
8. Gab es eine Ansprache an die Jugendlichen seitens der Habichtswalder Jugendarbeit, dass eine derartige Veranstaltung in Planung sei, bzw. ein wie auch immer gelagertes Handover?
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet werden.