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öffentlich


Bauleitplanung der Gemeinde Habichtswald;
Bebauungsplan Nr. 26 "Anlage zur Zerkleinerung und Zwischenlagerung mineralischer Baustoffe", Ortsteil Dörnberg im Bereich "Auf der Ahne"

hier: Beratung und Beschlussfassung über
1. den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
2. die Ausarbeitung eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB



Sachvortrag
 
Die Firma BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH betreibt aktuell auf dem Gelände des Basalttagebaus "Silbersee" eine Anlage zum Behandeln (Brechen und Klassieren) und Lagern von mineralischen Baustoffen. Insgesamt wurde für 2019 eine Jahresdurchsatzmenge für die Verfüllung des Tagebaus Igelsburg und der Aufbereitungsanlage von 254.000 Tonnen ermittelt. Hierbei sind 197.700 Tonnen auf die Verfüllung des Tagebaus Igelsburg zurückzuführen. Der Anteil der Aufbereitungsanlage liegt bei 56.300 Tonnen. Die Aufbereitungsanlage ist bergrechtlich an die Laufzeit der Rekultivierung des Steinbruchs geknüpft. Eine Weiterführung des Recycling-Betriebs nach Verfüllung des Tagebaus besitzt keine Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die nachgelagerte Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz kann der Betrieb der Anlage zum Behandeln und Lagern von mineralischen Baustoffen langfristig gesichert werden.
Die Bauleitplanverfahren sollen mit dem Ziel durchgeführt werden, unter Wahrung kommunaler und öffentlicher Interessen den bestehenden Betrieb langfristig zu sichern, eine Basis für endogene Entwicklungen zu schaffen und hierdurch einen substanziellen Beitrag zur Sicherung und zum notwendigen Wachstum der Arbeitsplätze des ansässigen Unternehmens und der Stärkung seiner Investitions- und Innovationskraft zu leisten. Durch die Bauleitplanverfahren soll zudem ein kommunaler Beitrag zur Kreislaufwirtschaft geleistet werden.
Die Firma BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH erwartet eine Jahresdurchsatzmenge von 185.000 Tonnen. Dies entspricht einer Reduzierung von 59.000 gegenüber der Gesamtdurchsatzmenge aus 2019. Dies bedeutet, dass einerseits nach Aufgabe der Verfüllung des Tagebaus Igelsburg der Betrieb der Aufbereitungsanlage erweitert wird, gleichzeitig aufgrund der Aufgabe der Verfüllung des Tagesbaus keine zusätzlichen Verkehre anfallen. In einem Bebauungsplan kann die Gemeinde für die Lagermenge als auch für den Anlagendurchsatz (Tonnen/Jahr) Maximalmengen festlegen. Erfolgt dies nicht im Rahmen des Bebauungsplanes, werden spätestens im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz entsprechende Maximalmengen festgelegt. Die Firma BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH beabsichtigt hierbei weiterhin nur nicht gefährliche Abfälle anzunehmen, zwischenzulagern und zum Teil aufzubereiten. Die Entstehung schadstoffhaltiger Stäube (z.B. mit Asbestfasern, Fasern von alter Mineralwolle, PAK, PCB etc.) wird ausgeschlossen, indem derartige Stoffe nicht angenommen werden. Dies wird durch eine Eingangskontrolle und Eingangs-Laboranalyse sichergestellt. Im Rahmen eines Bebauungsplanes kann die Gemeinde eine Festsetzung zur Zulässigkeit von Stoffen, die angenommen werden dürfen, treffen.
Die Firma BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH beabsichtigt die öffentlichen und innerbetrieblichen Verkehre zu trennen. Hierdurch wird eine zwingende Nutzung der Reifwaschanlage für Lastverkehre sichergestellt (Lastverkehre zur Verfüllung des Tagebaus und Lastverkehre der Firma BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH). Demnach soll der öffentliche Verkehr (Wanderparkplatz) die gegenwärtige Zufahrt nutzen und westlich des künftigen Firmengeländes über die bestehende, aktuell nicht genutzte Straße zum Wanderparkplatz geleitet werden. Hierdurch kann die Reifenwaschanlage neu platziert werden. Ziel der BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH ist die Reifenwaschanlage so zu positionieren, dass alle Fahrzeugbewegungen des Lastverkehrs zwingend über die Anlage laufen. Die Reifenwaschanlage wird über die betriebseigene Zisterne betrieben. Diese wird über die Dachflächen des Firmengeländes, den Überlauf der Quelle aus dem "Steinbruch Menke" und externen Anlieferungen gefüllt. Das Wasser der Reifenwaschanlage wird wiederaufbereitet und somit in einem Kreislauf geführt. Das Setzbecken der Reifenwaschanlage wird nach Bedarf durch einen Dienstleister abgepumpt und gereinigt, hier ist ein Reinigungsvorgang pro Jahr zu erwarten.
Zur bauleitplanerischen Ausweisung eines zweckgebundenen Sondergebietes hat die Gemeinde Habichtswald am 27.08.2020 einen Scoping-Termin durchgeführt, bei dem die planungsrechtliche Umsetzbarkeit bewertet wurde.
Regionalplanung:
Im Regionalplan Nordhessen 2009 ist im Bereich der Anlage ein regionaler Grünzug festgelegt, aufgrund der bestehenden Nutzung und der verkehrsgünstig direkten Lage an der Bundesstraße kann einer planungsrechtlichen Sicherung der Nutzung seitens des Regierungspräsidiums, Dezernat Regionalplanung allerdings zugestimmt werden. Die vorbereitende Planung, in Form des Flächennutzungsplanes, stellt für den westlichen Teilbereich eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Wiegestation Basaltwerk" dar. Die weiteren Flächen des räumlichen Geltungsbereiches werden von der Darstellung als "Ackerfläche" und in Teilen als "Waldfläche" überlagert. Einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt es für den Geltungsbereich nicht. Für das Vorhaben ist neben einem Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Habichtswald sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Untere und Obere Naturschutzbehörde:
Die Untere und Obere Naturschutzbehörde weisen darauf hin, dass sich in unmittelbarer Nähe ein FFH-Gebiet befindet. Bei einer planungsrechtlichen Sicherung der Anlage ist daher eine Auseinandersetzung mit dem angrenzenden FFH-Gebiet (Vorprüfung) und der Beeinträchtigung der Erholungsfunktion vor dem Hintergrund der Lage im Naturpark erforderlich. Hier sind insbesondere die Themen Lärm- und Staubemissionen zu berücksichtigen.
Landwirtschaft, Jagdgenossenschaft:
Die landwirtschaftlichen und jagdgenossenschaftlichen Belange werden durch die Planung nicht beeinträchtigt. Vor dem Hintergrund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird die Weiterführung des Betriebs ausdrücklich befürwortet.
Grundsätzlich kann an dem Standort eine Anlage zum Behandeln (Brechen und Klassieren) und Lagern von mineralischen Baustoffen betrieben werden. Eine allgemeine Ablehnung einer flächenbezogenen Erweiterung des Betriebs wurde festgehalten. Grundsätzlich gilt hier, dass bei einer Erweiterung die Gemeinde Habichtswald immer die Planungshoheit hat, weshalb die Firma BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH potentielle Erweiterungsabsichten zum gegenwärtigen Zeitpunkt vortragen müsste. Neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes wäre dann ein weiteres Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Daher wird seitens des Betreibers eine Erweiterung nicht beantragt und ist somit ausgeschlossen.
Die Kosten für die Bauleitplanverfahren trägt die Firma BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH. Die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verfahren auftreten können, wie beispielsweise die im Scoping-Termin genannte FFH-Vorprüfung oder andere zu erstellende Gutachten, werden ebenfalls von der Firma BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH getragen. In dem städtebaulichen Vertrag werden der Firma BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH die Kosten für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen übertragen.
Der Bebauungsplan bildet die bauplanungsrechtliche Grundlage für ein Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Gemeinde kann in Ausführung ihrer Planungshoheit konkrete Festsetzungen zur Einschränkung des Betriebs (Gesamtdurchsatzmenge, Annahme von Stoffen, Lagermengen) treffen. Die Genehmigung für den Betrieb der Anlage erteilt das Regierungspräsidium Kassel. Das Regierungspräsidium Kassel tritt als Aufsichts- und Kontrollbehörde auf. Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 26 "Anlage zur Zerkleinerung und Zwischenlagerung mineralischer Baustoffe" zu fassen. Hierdurch können die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Auswirkungen der Planung erarbeitet und der Gemeindevertretung vorgestellt werden, bevor diese das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung nach Baugesetzbuch beschließen kann.

Beschluss
 
Der HFW nimmt den Beschlussvorschlag zur Kenntnis und empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschlusse zu fassen:

Zu Ziffer 1:
Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss

I.              Die Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Anlage zur Zerkleinerung und Zwischenlagerung mineralischer Baustoffe" im Bereich "Auf der Ahne" in der Gemarkung Dörnberg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der anliegende Plan mit gekennzeichnetem Geltungsbereich wird Bestandteil des Beschlusses.
 
II.            Der Gemeindevorstand wird damit beauftragt die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung (Vorentwurf zur Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB) zu erarbeiten. Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten wird gem. § 4b BauGB einem Planungsbüro übertragen.
 

Zu Ziffer 2:
Ausarbeitung eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB

I.              Die Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald beschließt, dass bevor der Bebauungsplan auf der Grundlage des § 10 BauGB als Satzung beschlossen wird, die Gemeindevertretung einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger zu schließen hat. Dieser städtebauliche Vertrag soll neben einer rechtsverbindlichen Regelung zur Kostenträgerschaft ggf. eine Konkretisierung der Erfordernisse aus der Bauleitplanung zum Gegenstand haben.
 

Gemeinsames Abstimmungsergebnis zu den Ziffern 1. und 2. mit allen Unterziffern:
 
Ja-Stimmen
5
Nein-Stimmen
0
Enthaltung
2
Anwesende Mitglieder
7
 

 



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