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öffentlich


Bauleitplanung der Gemeinde Habichtswald;
9. Änderung des Flächennutzungsplanes "Baugebiet Panoramablick"

Beratung und Beschlussfassung über
1. die Behandlung der Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Abstimmung der Planung benachbarter Gemeinden untereinander,
2. den Entwurfsbeschluss sowie
3. den Beschluss zur Durchführung der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit, § 4 Abs. 2 BauGB der Behörden und zur Abstimmung der Planung benachbarter Gemeinden untereinander (§ 2 Abs. 2 BauGB)



Sachvortrag
 
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald hat in ihrer Sitzung am 29.10.2020 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes "Baugebiet - Panoramablick" im Ortsteil Dörnberg gefasst.
Am 31.10.2021 hat ein Bürgerentscheid über die Entscheidung der Gemeindevertretung stattgefunden. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald hat in ihrer Sitzung am 03.11.2021 das Abstimmungsergebnis festgestellt und im amtlichen Mitteilungsblatt am 12.11.2021 veröffentlicht. Der Bürgerentscheid zugunsten des Erhalts von Natur und Landschaft im Bereich der verfahrensgegenständlichen Flächen hat die nach § 8b Abs. 6 Hessische Gemeindeordnung erforderliche Mehrheit nicht erhalten.
Mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes "Baugebiet Panoramablick" beabsichtigt die Gemeinde Habichtswald die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Bauflächen) als "Wohnbaufläche" (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO) darzustellen. Hierdurch sollen die erforderlichen Baugebietsflächen in angemessener Größe bereitgehalten werden. Den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung, soll Rechnung getragen werden, indem die wohnbauliche Siedlungsentwicklung im Ortsteil Dörnberg gefördert wird.
Zur Wahrung kommunaler und öffentlicher Interessen hat die Gemeinde Habichtswald die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Diese Form der Beteiligung beinhaltet keine Formvorschrift. Die Öffentlichkeit konnte daher die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Habichtswald vom 03. April 2023 bis einschließlich 28. April 2023 einsehen und während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen in elektronischer oder schriftlicher Form abgegeben. Seitens der Öffentlichkeit wurden zwei Stellungnahmen eingereicht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die Entwicklungsabsichten der Gemeinde Habichtswald mit Schreiben vom 06. April 2023 unterrichtet und um Abgabe ihrer Stellungnahmen bis zum 28. April 2023 gebeten. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Ziel der frühzeitigen Beteiligung die Sammlung aller Belange sowie die Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB ist. Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Seitens der Gemeinde Habichtswald wurden aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen für das Bauleitplanverfahren eine Baugrunduntersuchung, ein Verkehrsgutachten, ein geotechnischer Bericht sowie eine Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionsprognose ergänzt. Die Gutachtenden der naturschutzfachlichen Grünland-Beurteilung wurden aufgrund potenziell zu erwartender Vorkommen von Orchideen befragt, konnten dies ohne weitere Begutachtung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen. Für die Ermittlung der erforderlichen Fläche der Ausgleichsmaßnahme wurde eine gutachterliche Bewertung der Waldflächen vorgenommen. Im Rahmen technischen Planung hat die Gemeinde eine Betrachtung des Kanalnetzes sowie der Abwasserbehandlungsanlagen (inkl. Pumpwerk) vornehmen lassen.
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald, den überarbeiteten Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes "Baugebiet - Panoramablick" (hier: Anlage 2) als Planentwurf zu beschließen, die beigefügte Begründung zu billigen (hier: Anlage 3) und das weitere Verfahren nach Baugesetzbuch zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

Beschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald beschließt wie folgt.
 
Zu Ziffer 1:
Beratung und Beschlussfassung über die Behandlung der Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Abstimmung der Planung benachbarter Gemeinden untereinander
 
I. Die sich in der Anlage befindenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen (hier: Anlage 1) werden als Stellungnahmen der Gemeinde Habichtswald und somit als Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen.
 
II. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald stellt fest, dass die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit den benachbarten Gemeinden im Sinne des § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt sind.
 
 
Zu Ziffer 2:
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfsbeschluss
 
I. Der überarbeitete Vorentwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes "Baugebiet - Panoramablick" wird als Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung (hier: Anlage 2) sowie der beigefügten Begründung (hier: Anlage 3), gebilligt.
 
Zu Ziffer 3:
Beratung und Beschlussfassung über den Beschluss zur Durchführung der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit, § 4 Abs. 2 BauGB der Behörden und zur Abstimmung der Planung benachbarter Gemeinden untereinander (§ 2 Abs. 2 BauGB)
I. Die Durchführung des förmlichen Verfahrens zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes "Baugebiet - Panoramablick" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit, § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Behörden und gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur Abstimmung der Planung benachbarter Gemeinden untereinander wird nach Maßgabe der Ziffern 1 und 2 beschlossen.

Abstimmungsergebnis für alle Ziffern:
 
Ja-Stimmen
17
Nein-Stimmen
3
Enthaltung
1
Anwesende Mitglieder
21
 

 



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