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öffentlich


Straßenbeleuchtung
Beleuchtungszeiten in Habichtswald



Sachvortrag
 
Die Gemeindevertretung vom 22.09.2022 fasste folgenden Beschluss:
 
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Habichtswald in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr ausgeschaltet wird. Der Auftrag ist an die Stadtwerken Wolfhagen zu erteilen.
 
Aufgrund von massiven Einwänden der Bürger wurden die Beleuchtungszeiten der Straßenlaternen dem Bedarf der Bürger angepasst. Am 16.12.2022 wurde durch die Gemeindevertretung folgender Beschluss gefasst:
 
Die Straßenbeleuchtung wird generell auf Teillast umgeschaltet und von 0.30 h bis 5.00 h ausgeschaltet.
 
Die "normale" Straßenbeleuchtung wird so geschaltet, dass die Beleuchtung erst 30 Minuten nach Sonnenuntergang angeht und 24 Minuten vor Sonnenaufgang wieder ausschaltet, um damit eine zusätzliche halbe Stunde Stromersparnis pro Tag zu erzielen.
 
Die Anschaltzeiten wurden durch einen Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2023 auf 4:45 Uhr vorgezogen.
 
Im Dezember 2023 kam es in Habichtswald zu einer Einbruchsserie. Darüber hinaus wurden in beiden Ortsteilen Häuser ausgespäht und für mögliche Einbrüche vorbereitet. Dies führte zu einer großen Verunsicherung in der Bevölkerung, verbunden mit dem zahlreich vorgetragenen Wunsch, die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde während der Nachtstunden durchgehend angeschaltet zu lassen.
Um ein entsprechendes Stimmungsbild in der Bevölkerung hinsichtlich dieser Frage zu erhalten, wurde von der Verwaltung über die HNA, die Homepage und über die sozialen Medien die Möglichkeit einer digitalen Probeabstimmung für eine befristetet Zeit eröffnet.
Alle Bürger hatten nun die Möglichkeit zu äußern, ob die Straßenbeleuchtung wieder durchgängig angeschaltet werden soll. Zum Auswertungszeitpunkt hatten sich 763 Personen dafür ausgesprochen, das die Beleuchtung wieder durchgängig angeschaltet werden soll. 351 hatten sich dagegen ausgesprochen (dabei abgezogen: 64 Mehrfachabstimmungsversuche). Später ergab sich noch ein durch die massive Einflussnahme der "Paten der Nacht" aus Berlin eine Verschiebung, welche deutschlandweit für eine Abstimmung mit "Nein" mobilisiert hatten.
 
Ausgelöst durch die in der zweiten Dezemberhälfte vermehrt gemeldeten Beobachtungen verdächtiger Personen in der Nacht kam es vor Weihnachten zu einer starken Emotionalisierung der Stimmung. Der Bürgermeister sah auf dieser Basis die Notwendigkeit einer schnellen und unbürokratischen politischen Entscheidung. Nach Rücksprache mit allen Fraktionsvorsitzenden wurde die Straßenbeleuchtung während der Nachtstunden vorrübergehend durchgängig wieder angeschaltet. Der Bürgermeister hat daraufhin den Stadtwerken Wolfhagen den Auftrag erteilt, die Nachtabschaltung zwischen 0:30 und 4:45 Uhr aufzuheben und für diesen Zeitrahmen schnellstmöglich die Teillast-Nutzung anzuschalten. Die Aufhebung der Teillast und die verkürzte Beleuchtungszeit (30 Min nach Sonnenuntergang und 24 Min vor Sonnenaufgang) wurde nicht angewiesen.
 
Diese vorrübergehende Maßnahme ist nun nachträglich zu billigen und in diesem Kontext ist über den weiteren Umgang mit dem ursprünglichen Beschluss zu entscheiden. 
 
Verwaltungsseitig wird angesichts des länger andauernden Tageslichts und der kürzeren Nächte Option B empfohlen.

Beschluss
 
Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
 
Die Gemeindevertretung beschließt die temporäre Aufhebung der Nachtabschaltung der Straßenlaternen durch den Bürgermeister, seit dem 27. Dezember 2023.
 
In Hinblick auf den weiteren Umgang mit den bisherigen Beschlüssen der Gemeindevertretung vom 16. Dezember 2022 und 15. Dezember 2023 beschließt die Gemeindevertretung:
 
Die Zeiten der Straßenbeleuchtung in Habichtswald werden auf ein Jahreszeiten-Modell umgeschaltet. Die Abschaltzeit der Straßenbeleuchtung zwischen 00:30 bis 04:45 Uhr wird zum 01. April 2024 wieder eingeführt. Zum 01. November 2024 wird diese wieder aufgehoben. Dies wird im April und November in diesem Turnus weitergeführt. Die Beleuchtung bleibt generell auf Teillast.
 
Die "normale" Straßenbeleuchtung wird so geschaltet, dass die Beleuchtung erst 30 Minuten nach Sonnenuntergang angeht und 24 Minuten vor Sonnenaufgang wieder ausschaltet, um damit eine zusätzliche halbe Stunde Stromersparnis pro Tag zu erzielen

Abstimmungsergebnis
 
Ja-Stimmen
20
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
0
Anwesende Mitglieder
21
 

 



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Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald
Tel.: 05606 5996-0
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