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öffentlich


Beantwortung der WGH-Anfrage "Finanzplanung Breuna"



Sachvortrag
 
 
Text Sowie Beantwortung der der Anfrage:
Der Gemeindevorstand ist verpflichtet die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs unter Einbeziehung von produktorientierten Zielen und Kennzahlen zu unterrichten. Die sich aus dem Finanzstatusbericht ergebende Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist in die Berichtspflicht einzubeziehen.
In 2023 gab es nach der Haushaltsaufstellung für 2023 - erfolgt in 2022 - keine weiteren Informationen zur finanziellen Lage, daher wird die Gemeindevertretung in der Wahrnehmung einer ihrer vornehmlichen Aufgabe - die gesamte Verwaltung der Gemeinde zu überwachen - erheblich behindert.
Daher bitten wir den Gemeindevorstand um unverzügliche, schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen, sowie um unverzüglich Nachlieferung der Berichte im Sinne des § 112 Abs. 5 HGO.:
1.       Wann und in welcher Form wurde das Finanzzentrum Breuna beauftragt, welche Berichte es mit welchem Detaillierungsgrad und Form jeweils dem Gemeindevorstand der Gemeinde Habichtswald vorzulegen hat?
2.       Wann und in welcher Form hat das Finanzzentrum Breuna den Auftrag angenommen und bestätigt?
3.       Wurde der Lieferauftrag befristet oder unbefristet vereinbart?
4.       Wann hat das Finanzzentrum Breuna was an den Gemeindevorstand zu melden (z. B. Schwellwert Unter-/Überschreitungen)?
5.       Was wurde für den Lieferverzug von Berichten vereinbart?
           siehe zu Nr. 1 bis Nr. 5 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung
6.       Wenn das Finanzzentrum Breuna nicht fristgerecht liefert, wie reagiert der Gemeindevorstand i. d. R. wann und in welcher Form?
           Durch direkten Kontakt, schriftliche Aufforderungen und den Hinweis auf mögliche Konsequenzen.
7.       Ist der Gemeinde Habichtswald bereits ein Schaden wegen fehlender Berichte entstanden? Falls ja, bitte detailliert auflisten.
           es ist kein (finanzieller) Schaden entstanden.
8.       Welche Maßnahmen wurden vom Gemeindevorstand ergriffen um die ausstehenden Berichte zu erhalten und wie hat der Gemeindevorstand bzw. das Finanzzentrum Breuna reagiert? Bitte detailliert auflisten.
           es werden alle Berichte geliefert, es sind keine ausstehenden Berichte vorhanden. Die Bearbeitungszeit der Berichte beträgt für die Abgabe der Prognose seitens der Verwaltung zwei Wochen, die Bearbeitung durch das FDLZ ebenfalls zwei Wochen. Gelegentlich führt dies dazu, dass der Zeitraum zwischen dem Zeitraum des Finanzberichtes und der Vorlage an die Gemeindevertretung zu weit auseinanderliegen, weil die Fristen der Finanzberichte und die Termine der Gemeindevertretersitzung nicht kompatibel sind.
9.       Falls es an den Ressourcen liegt: Welche organisatorischen Maßnahmen wurden von welchem Gemeindevorstand hinsichtlich des Personals, der Hard- und Software etc. wann getroffen bzw. geplant?
           seitens der Gemeinde Habichtswald erfolgte diesbezüglich nichts, da die Erledigung dieser Aufgabe an Breuna delegiert ist. Breuna hat seit 2021 in der IKZ eine zusätzliche Stelle geschafften.
10.   Welche Probleme gab und gibt es in der Zusammenarbeit mit dem Finanzzentrum Breuna?
           In dem mit Gründung der IKZ beschlossenen, öffentlich-rechtlichen Vertrag sind die an das FDLZ delegierten Aufgaben zu allgemein gefasst; Schwierigkeiten ergeben sich durch fehlende Regelungen.
11.   Hat der Gemeindevorstand dem Gemeindevorstand der Gemeinde Breuna die Aufkündigung der IKZ angedroht, wenn der Zustand weiterhin unakzeptabel ist? Eben dies hat Herr Dr. Fasshauer ja bereits einmal mündlich angekündigt, sozusagen als Ultima Ratio.
Falls ja, wann und in welcher Form?
           In mehreren persönlichen Gesprächen (6. 7. 2023 und 11.7.2023) wurde durch Bürgermeister Dr. Faßhauer darauf hingewiesen, dass die Aufgabenerledigung eine zentrale Grundlage für den Fortbestand der IKZ ist und diese andernfalls durch die Gemeinde Habichtswald aufgekündigt werden könnte. Zudem wurde die Überarbeitung des IKZ-Vertrags angegangen, um die aus Sicht der Gemeinde Habichtswald (und aus Sicht der Gemeinde Breuna) relevanten Stellen zu präzisieren und anzupassen.
12.   Unter welchen Bedingungen könnte die Gemeinde Habichtswald die IKZ aufkündigen?
           siehe öffentlich-rechtliche Vereinbarung
13.   Könnte die Gemeinde Habichtswald die Gemeinde Breuna in Regress nehmen (z. B. Nichterfüllung)?
           siehe öffentlich-rechtliche Vereinbarung
14.   Hat der Gemeindevorstand einen möglichen Austritt aus der IKZ bereits in Erwägung gezogen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wie sah der Entscheidungsprozess aus?
           Intern wurden im Gemeindevorstand, insbesondere in Bezug auf die Erstellung der Jahresabschlüsse, mehrmals Optionen bzw. Überlegungen zu einer Veränderung bzw. einem Austritt besprochen. Ebenfalls fanden diesbezügliche Gespräche zwischen den Bürgermeistern beider Gemeinden statt.


 

 
 



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