Es wird ein Haushaltsbegleitantrag "Budget für Kinderfeuerwehr" von CDU-Fraktion als Tischvorlage eingebracht.
Die Vorlage wurde bereits in der vorhergehenden SKT-Sitzung behandelt und mit geänderter Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen.
Es erfolgt eine Diskussion darüber, ob der Antrag in der Form als Haushaltsantrag eingebracht bzw. von der Gemeindevertretung beschlossen werden kann.
Die Verwaltung wird gebeten den Sachverhalt bis zur Gemeindevertretersitzung zu klären.
Der HFW-Ausschuss folgt der geänderten Beschlussfassung des SKT-Ausschusses.
Anmerkung des Protokollanten:
Gemäß § 58 Abs. 5 Satz 3 HGO sind Anträge der Gemeindevertreter (in der eingegangenen Form) auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung zu setzen. Dies ist erfolgt, der Antrag ist - wie vorgelegt- als Haushaltsbegleitantrag auf die Tagesordnung gesetzt.
Jedoch entspricht der Beschlusstext des Antrages nicht den haushaltsrechtlichen Vorschriften:
Der Beschlusstext enthält gemäß § 97 HGO und den Hinweisen dazu keine Benennung der Haushaltsmittel und somit nicht die eindeutige Angabe, wie die Haushaltssatzung durch den Beschluss der Gemeindevertretung geändert werden soll. Weiterhin enthält der Beschlusstext das Wort "überplanmäßig", Beschlüsse zu einem Haushalt müssen einen Betrag enthalten und sind daher weder überplanmäßig noch außerplanmäßig. geänderte Beschlussempfehlung
Der HFW-Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung wie folgt zu beschließen:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, nach Gespräch des SKT mit den Feuerwehrverantwortlichen, Finanzmittel im Rahmen einer zweckgebundenen überplanmäßigen Vereinsförderung je Ortsteilfeuerwehr für den laufenden Haushalt einzustellen. Die Haushaltsmittel sollen zweckgebunden für die anfallenden Kosten in der Kinderfeuerwehr bereitgestellt werden.
Ja-Stimmen | 7 |
Nein-Stimmen | 0 |
Enthaltung | 0 |
Anwesende Mitglieder | 7 |