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öffentlich


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31 "DAV Mittelgebirgshütte Silbersee"
hier: Aufstellungsbeschluss



Sachvortrag
 
Planungsanlass
Die Kasseler Sektion des Deutschen Alpenverein e.V. beabsichtigt die Errichtung einer Mittelgebirgshütte als Vereinsheim und Anlaufpunkt für Wanderer, auf dem Grundstück des ehemaligen Gasthauses am Silbersee. Die Mittelgebirgshütte soll als Vereinsheim für vereinsinterne Tagungen, Schulungen und Treffen dienen, es sollen Übernachtungsmöglichkeiten mit Selbstversorgung geschaffen werden. Die Mittelgebirgshütte soll neben Vereinsmitgliedern auch anderen Gruppen, Jugendorganisationen, Schulklassen etc. als Stützpunkt zur Verfügung stehen. Ergänzend ist vorgesehen, an den Wochenenden ein einfaches gastronomisches Angebot vorzuhalten, das als ein Angebot für alle Wandernden im Habichtswald gedacht ist. Das auf dem Vorhabengrundstück vorhandene ehemalige Gasthaus soll rückgebaut werden, um Platz für einen Neubau und die Neuordnung des Grundstückes zu schaffen. Der Neubau soll sich in den umgebenden Wald einfügen, wofür Maßnahmen wie u.a. die Herstellung eines Gründaches, ein den örtlichen Gegebenheiten entsprechendes Freiraumgestaltungskonzept und die Reduzierung der Flächenversiegelung vorgesehen sind. Im weiteren Verfahren wird die Gestaltung und Einbeziehung der Ahne geprüft. Das vorliegende Planungskonzept ist im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans noch zu konkretisieren und stellt zunächst einen Rahmen für die weiteren Schritte und die Vorhabenplanung dar.
Im Vorfeld wurde am 14.07.2023 ein Scoping-Termin, vor Ort, mit Vertretern u.a. der Fachämter des Landkreises Kassel, Hessenforst, Gemeinde Habichtswald, Vorhabenträger und Planungsbüro durchgeführt. Es wurde über die Ziele und Zwecke der Planung informiert und erste Hinweise vorgetragen. Das Protokoll zum Termin liegt als Anlage bei.
Ziel und Zweck
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im 2-stufigen Regelverfahren vorgesehen. Ziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Vereinsheim Mittelgebirgshütte". Das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche werden auf Grundlage des konkreten Vorhabens festgesetzt bzw. über den Vorhaben- und Erschließungsplan und den Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Habichtswald und dem Deutschen Alpenverein e.V. Sektion Kassel geschlossen. Da der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Plan erarbeitet werden soll, wird sichergestellt, dass nur das dort beschriebene Vorhaben (einschl. Architektur/Gebäudegestaltung und Nutzung) innerhalb vorgegebener Fristen realisiert werden kann. Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes die Verträglichkeit dieses Projektes bzw. Bebauungsplanes mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes zu prüfen. Hierfür ist zunächst in einer FFH-Vorprüfung i.d.R. auf Grundlage vorhandener Unterlagen zu klären, ob es prinzipiell zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen kann.
Da Bebauungspläne aus den Festlegungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln sind, der wirksame Flächennutzungsplan für den Standort aber Waldflächen darstellt, muss dieser im betroffenen Bereich in Sonderbauflächen geändert werden; dies erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Bestehende und zukünftige Erschließung
Die Erschließung des Grundstücks erfolgt im Bestand durch bestehende Forstwege im Süden und Westen. Ein Anfahren der Mittelgebirgshütte mit dem Pkw für Besucher sowie Stellplätze sind nicht vorgesehen. Das Grundstück ist zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Für Versorgungs- oder Baufahrzeuge ist das Grundstück über das bestehende Wegenetz vom Loipenparkplatz oder vom Parkplatz Igelsburg zu erreichen.
Aufgrund der Lage im Außenbereich besteht kein Anschluss an das Wasser- oder Abwassernetz der Gemeinde Habichtswald.
Die Trinkwasserversorgung soll auch weiterhin autark erfolgen. Die vorhandenen Anlagen bestehen aus einer Quelle (ca. 350 m vom Haus entfernt), der verbindenden Leitung zu einem Trinkwasserbehälter (Volumen 7 m³) und einem Hauspumpwerk mit einer Desinfektionsanlage. Ein Antrag für die weitere Grundwasserentnahme muss bei der Unteren Wasserbehörde gestellt werden.
Die Abwasserreinigung erfolgt über eine Kleinkläranlage (vgl. Lageplan), für die es eine bestehende Einleitgenehmigung gibt. Auch diese Anlage soll weiter genutzt werden und die Einleitgenehmigung in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde verlängert werden. Die Größe der Mittelgebirgshütte sowie die Anzahl der Nutzer ist hierbei auf die Anlagengröße abzustimmen.
Eine Löschwasserbevorratung über eine Löschwasserzisterne ist vorzusehen, die endgültige Abstimmung des Standorts erfolgt mit der Feuerwehr und den Behörden im Zuge des Verfahrens. Das Grundstück ist gegenwärtig über eine Brücke im Süden, die über die Ahne führt, sowie im Westen vom bestehenden Forstweg aus erschlossen. Im weiteren Verfahren ist die endgültige Erschließung und Zufahrtssituation, insbesondere Rettungswege/Feuerwehrzufahrt zu klären.
 
Objektgestaltung
Die Mittelgebirgshütte soll zwei Vollgeschosse erhalten mit einem Gastraum/Seminarraum, Küche, Aufenthaltsraum, Übernachtungsplätzen und Sanitäranlagen. Die Dachfläche soll begrünt werden.
Das Gebäude erhält zukünftig zwei Zugänge, einen barrierefreien Haupteingang im Süden (zum Gastraum im Erdgeschoss) sowie einen Treppenaufgang im Norden. Zudem ist eine Anlieferungsmöglichkeit an der Nordseite vorgesehen.
 

Beschluss
 
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Habichtswald beschließt:
 
(1) Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 "DAV Mittelgebirgshütte Silbersee" im Ortsteil Dörnberg.
 
(2) Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Dörnberg in der Flur 20 die Flurstücke 101/2, 101/4 und 101/5. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt rd. 3.222 m2.
 
(3) Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Vereinsheim Mittelgebirgshütte". Mit der Aufstellung sollen am ehemaligen Standort des Gasthauses am Silbersee die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung einer Mittelgebirgshütte als Vereinsheim der Sektion Kassel des Deutschen Alpenvereins e.V. für Wander-, Familien- und Jugendgruppen geschaffen werden.
 
(4) Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
 
(5) Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S.d § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
 
(6) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Auslegung der Planung in der Verwaltung und im Internet durchgeführt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
 
(7) Die Gemeinde Habichtswald und der Vorhabenträger (Sektion Kassel des Deutschen Alpenvereins e.V.) schließen einen Durchführungsvertrag, der gemäß § 12 Abs. 1 BauGB Vereinbarungen zur Gestaltung des Vorhabens sowie die Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten regelt.
 

Abstimmungsergebnis
 
Ja-Stimmen
20
Nein-Stimmen
0
Enthaltung
0
Anwesende Mitglieder
20
 

 



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