zu TOP 09 TOP 09 A
öffentlich


Beantwortung der WGH-Anfrage aus der GV-Sitzung vom 15.12.2023, TOP 17B
hier: Vergabe der Jugendräume an die Jusos



Sachvortrag
 
Beantwortung der Anfrage der WGH - Fraktion für die Gemeindevertretersitzung

Wer war zum Zeitpunkt zwischen Anbahnung und Abschluss des Mietvertrages für den Jugend­raum seitens der Verwaltung abschließend disziplinarisch für die Habichtswalder Jugendarbeit verantwortlich: Herr Faßhauer oder Herr Rosowski?
 
Ø  Der Bürgermeister ist Leiter der Verwaltung, aller ihr zugehörigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie dementsprechend disziplinarisch für sie zu jeder Zeit verantwortlich. So auch zum Zeitpunkt der Anfrage und des Vertragsabschlusses.

Wer unterzeichnete für die Gemeinde Habichtswald den Mietvertrag? Und wann? War es wie Herr Faßhauer andeutet ein Verwaltungsmitarbeiter der Jugendarbeit?
 
Ø  Herr Marcel Bartel; am 10. Oktober 2023; ja

Auf welcher Basis wurde der Mietpreis bestimmt? Wie hoch ist dieser?
 
Ø  Der Mietpreis lag bei 20 Euro, die Kaution bei 100 Euro. Grundlage dafür war der Mietvertrag der Jugendarbeit für die Jugendräume, welcher von den Mitarbeitern der Jugendarbeit entsprechend verwendet wurde. Dieser kommt bereits seit Jahrzehnten so zur Anwendung, wenn der Jugendraum der Gemeinde privat gemietet wird. Lediglich die Höhe der Kaution wurde in 2023 von 50€ auf 100€ hochgesetzt.

Wurde an keiner Stelle im Vermietungsprozess in Erwägung gezogen, den Jusos einen anderen Raum für die geplante Veranstaltung anzubieten?
 
Ø  Da der Jugendraum regelmäßig privat angemietet wird, bestand aus Sicht der Verwaltung keine Veranlassung dazu, alternative Liegenschaften anzubieten.

Gab es bis zum publik werden dieses Vorganges keinerlei Rückkoppelungen zwischen Jugendarbeit und Verwaltungsleitung, insbesondere da ja keinerlei niedergeschriebenen Regelungen für eine Vermietung existieren?

Ø  Nein. Da die Vermietung der Jugendräume gelebte Praxis ist, bestand hierzu keine Notwendigkeit. Der § 4 Zweckbestimmung der Räumlichkeiten des Vertrages besagt: "Die Räume der Jugendarbeit werden vorrangig für die Habichtswälder Kinder und Jugendliche und deren Veranstaltung vermietet". Da die Veranstaltung der Jusos genau darauf abzielte wurde kein Interessenskonflikt darin gesehen.

Wurde vor oder nach Reklamation dieses Vorganges durch die Oppositionsparteien geprüft, dieses Mietverhältnis zumindest anzufechten, da ja zumindest Herr Faßhauer für die Verwaltung zukünf­tig Richtlinien aufstellen will? Falls ja, warum konnte und wurde der Mietvertrag bspw. aufgrund mangelnder Rechtsgrundlage/Unmöglichkeit/Vertretungsvollmacht nicht für ungültig erklärt?
 
Ø  Da es sich um eine gültige, private Anmietung einer gemeindlichen Liegenschaft außerhalb der Öffnungszeiten handelte, gab es hierzu auch inhaltlich keinerlei Veranlassung.

Wurde den Habichtswaldern Jusos nicht zumindest nach Bekanntwerden des öffentlich bemängelten Vorgangs ein alternativer Raum angeboten? Falls nein, warum nicht?
 
Ø  Nein, da zu diesem Zeitpunkt keine alternativen Räumlichkeiten mehr zur Verfügung standen sowie s.o..

Gab es eine Ansprache an die Jugendlichen seitens der Habichtswalder Jugendarbeit, dass eine derartige Veranstaltung in Planung sei, bzw. ein wie auch immer gelagertes Handover?
 
Ø  Die Mitarbeiter der Jugendarbeit haben über diese Veranstaltung informiert, verbunden mit dem Hinweis, dass es sich dabei um eine Veranstaltung der Jusos handelt nicht von der Jugendarbeit Habichtswald. Außerdem wurde mitgeteilt, dass dementsprechend die Jugendarbeiter auch nicht vor Ort sein werden.
Das Juso Plakat "Pizza und Politik", worauf auch sichtbar das Logo der Jusos zu sehen war, wurde über den WhatsApp-Account der Jugendarbeit, ohne Kommentierung, geteilt.

 
 



nach oben
Gemeinde Habichtswald
Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald
Tel.: 05606 5996-0
E-Mail: info@habichtswald.de
Gemeinde Habichtswald
Breiter Weg 4 · 34317 Habichtswald · Tel.: 05606 5996-0 · info@habichtswald.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung