In der Gemeindevertretersitzung am 07.02.2024 wurde der Haushaltsplan 2024 eingebracht.
Der Haushaltsentwurf 2024 weist im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag von 590.432 €. Für Investitionen sind Auszahlungen von insgesamt 3.162.000 € vorgesehen, die Kreditermächtigung beträgt 1.800.000 €.
Der Gemeindevorstand hat über den Entwurf des Haushaltsplanes beraten und in seiner Sitzung am 31.01.2024 einstimmig darüber beschlossen.
Nach § 97 Abs. 2 HGO ist über die Haushaltssatzung sowie nach § 101 Abs. 3 HGO über das Investitionsprogramm einzeln zu beschließen. Dabei sind die dem Haushaltsplan beigefügten Anlagen Bestandteil der Haushaltssatzung.
An dieser Stelle wird gemäß den "Hinweisen zu § 97 HGO" auf folgendes hingewiesen:
Werden im Rahmen der Beratungen in der Gemeindevertretung Änderungen an der vom Gemeindevorstand vorgelegten Haushaltssatzung beschlossen, so muss aus dem gefassten Beschluss unzweifelhaft der gewollte Inhalt der Haushaltssatzung, insbesondere die in ihr festzulegenden Kredite und Steuerhebesätze, hervorgehen.
Die Gemeindevertretung beschließt im Einzelnen
1.) gemäß § 97 Abs. 2 HGO die vorliegende Haushaltssatzung 2024 in der vorgelegten Fassung.
2.) gemäß § 101 Abs. 3 HGO das vorliegende Investitionsprogramm 2023-2027 in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis zu 3 a - Haushaltssatzung 2024
Ja-Stimmen | 4 |
Nein-Stimmen | 0 |
Enthaltung | 3 |
Anwesende Mitglieder | 7 |
| |
Abstimmungsergebnis zu 3 b - Investitionsprogramm 2023 - 2027
Ja-Stimmen | 4 |
Nein-Stimmen | 0 |
Enthaltung | 3 |
Anwesende Mitglieder | 7 |